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Die Anmeldung kann nur über das Internet bzw. über den jeweiligen Kursleiter erfolgen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der DSV Skischule Sindelfingen im Schwarzwaldverein Sindelfingen e.V. den Abschluss eines Reisevertrages zu den nachfolgenden Bedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung zustande. Anmeldungen Minderjähriger sollten durch den Erziehungsberechtigten erfolgen bzw. von diesem durch Unterschrift der Anmeldung genehmigt werden. An sämtlichen Ausfahrten können Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung Erwachsener teilnehmen, soweit nichts anderes in der Ausschreibung genannt ist.
Die Bezahlung erfolgt nach den in der Ausschreibung der jeweiligen Fahrt genannten Modalitäten. Bei Nichteinhaltung der in der Ausschreibung genannten Zahlungsfristen behält sich die DSV Skischule Sindelfingen vor, vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz die entsprechende Rücktrittsgebühr zu verlangen. Die Bedingungen des § 651 k Abs. 3 BGB werden nach Bezahlung des Reisepreises erfüllt.
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweiligen Ausschreibung. Sonderwünsche werden weitergeleitet, wir haften jedoch nicht für deren Erfüllung. Werden einzelne Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, ergeben sich daraus keine Vergütungsansprüche.
Die DSV Skischule Sindelfingen behält sich Preisänderungen vor, insbesondere bei Kursschwankungen, Preisänderungen der Liftgesellschaften oder Preisänderungen unserer Vertragspartner. Fehler bei der Zusammenstellung der Reisekosten können auch nachträglich berichtigt werden.
Bei Rücktritt von gebuchten Tagesausfahrten bis 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Kurses muss eine Bearbeitungsgebühr von € 10,- einbehalten werden. Danach gelten die folgenden pauschalierten Rücktrittsgebühren:
Ab Tag des Reiseantritts oder Nichtantritt: 100% des Reisepreises. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen. Wir empfehlen den Abschloss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Im eigenen Interesse sollte zu Beweiszwecken die Rücktrittserklärung schriftlich erfolgen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 651b BGB (Vertragsübertragung) kann der Reiseteilnehmer bis zum Reisebeginn verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Der Veranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, insbesondere dann, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegensteht. Im Falle der Vertragsübertragung haften der eintretende Reiseteilnehmer und der ursprüngliche Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis (incl. durch Leistungsträger verlangte Mehr- und Umbuchungskosten) sowie für die durch die Vertragsübertragung bei der DSV Skischule Sindelfingen verursachten Mehrkosten wie Verwaltungsaufwand, Telefon-, Telefax- und Portokosten etc. Die DSV Skischule Sindelfingen ist berechtigt, diese bei ihr entstandenen Mehrkosten pauschal mit € 25,-- in Rechnung zu stellen. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
Bei Vermittlung von fremden Leistungen (z. B. Hotelaufenthalte, Beförderung mit Linienfluggesellschaften etc.) beschränkt sich die Haftung der DSV Skischule Sindelfingen nur auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Eine solche Abhilfe kann verweigert werden, wenn dieser einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wird durch uns nicht innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist Abhilfe geleistet, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe durch ein beim Reiseteilnehmer vorliegendes besonderes Interesse geboten ist. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer nach Rückkehr einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, soweit der Reiseteilnehmer es schuldhaft unterlässt, den Mangel gegenüber der DSV Skischule Sindelfingen anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist infolge eines Mangels dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen. Die Bestimmungen einer solchen Frist bedarf es dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde.
Beanstandungen sind unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Ist die Reiseleitung ausnahmsweise nicht erreichbar, müssen Beanstandungen unverzüglich der DSV Skischule Sindelfingen oder dem Leistungsträger mitgeteilt werden. Kommt ein Reisender durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der DSV Skischule Sindelfingen geltend zu machen (§ 651g BGB). Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Vertragliche Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren
(1) Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Dies gilt auch, soweit die vorgenannten Verletzungen durch einen gesetzlichen Vertreter des Veranstalters oder einen Erfüllungsgehilfen begangen wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist.
(2) Wenn die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten einfach fahrlässig verursacht wurde, haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Im Übrigen schließt der Veranstalter seine Haftung aus
Der Teilnehmer ist für seine Person für die Einhaltung der den jeweiligen zwischenstaatlichen Reiseverkehr regelnden Pass-, Devisen- und Zollbestimmungen verantwortlich. Alle durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden Kosten, einschließlich eines evtl. Rücktransportes, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Die Teilnehmer von Ausfahrten der DSV Skischule Sindelfingen sind über den Württembergischen Landessportbund gegen Unfall nach Inanspruchnahme eigener Versicherungen versichert. Für einen optimalen Versicherungsschutz empfehlen wir unseren Teilnehmern die DSV-Wintersportversicherung. Näheres darüber erfahren Sie in allen Sportgeschäften oder direkt beim DSV. Für Wochenausfahrten empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Je nach Angebot umfasst das Programm entweder einen Ski- oder Snowboardkurs oder eine skisportliche Betreuung (Guiding).
Ski- und Snowboardkurse beinhalten in der Regel Unterricht durch einen lizenzierten Skilehrer in der Gruppe, gemäß den Details in der jeweiligen Ausfahrtenbeschreibung.
Unter skisportlicher Betreuung (Guiding) wird lediglich das gemeinsame Skifahren mit einem lizenzierten Skilehrer der Skischule zum Kennenlernen des Skigebiets verstanden; es handelt sich hierbei nicht um Unterricht im oben genannten Sinne.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
DSV Skischule Sindelfingen im Schwarzwaldverein Sindelfingen e.V.